Liebe Patientinnen und Patienten,
ab dem 01.01.2024 wird das e-Rezept für alle GKV-Versicherte verpflichtend eingeführt. Wir beginnen bereits ab dem 11.12.23 mit der Umsetzung um die Abläufe bereits vor der verpflichtenden Einführung zu testen.
Eine Abholung von Rezepten ist damit für GKV-Versicherte abgesehen von einigen Ausnahmen (BZ-Teststreifen, BTM-Rezepte, Verbandsmittel und Hilfsmittelrezepte (z.B. Bandagen etc.)) nicht mehr nötig bzw. möglich. Die Rezeptdaten werden digital zur Verfügung gestellt und können durch Einlesen der Versichertenkarte in der Apotheke abgerufen werden.
Ergänzend können Sie sich auch die arzt-direkt-App installieren und sich mit unserer Praxis verbinden. Mehr dazu erfahren Sie hier.
Bitte beachten Sie, dass wir Rezepte nur noch erstellen können, wenn die Versichertenkarte im aktuellen Quartal bereits eingelesen wurde.
Aus logistischen Gründen können wir Bestellungen nicht zurückstellen bis die Karte eingelesen wurde. Bitte lassen Sie daher erste die Karte einlesen und füllen Sie dann das Bestellformular aus.